„Organisatorisches“ bis zum ersten Beratungstermin

für unsere neuen Patienten und Interessenten für die Ernährungsberatung/ -therapie

  • Der Arzt/ Ärztin erstellt Ihnen eine „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ mit allen relevanten Diagnosen z.B. mit dem Formular Notwendigkeitsbescheinigung

  • Wir erstellen Ihnen - auf der Basis dieser „Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“- einen Kostenvoranschlag zum Einreichen bei Ihrer Krankenkasse. Formular Kostenerstattung
  • Sobald Ihnen die Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorliegt, kann ein erster Beratungstermin stattfinden

Wir haben eine spezielle Zusatzqualifikation, damit die gesetzlichen Krankenkassen die Beratung bezuschussen können. Sie erhalten bis zu 100% erstattet. Wie hoch die individuelle Kostenübernahme ist, klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse.

Die privaten Krankenkassen entscheiden im Einzelfall, bitte bei Ihrer Privatkasse nachfragen.

Die Ernährungstherapie für Beamte und Pensionäre von Bund, Land NRW und Kommunen in NRW ist beihilfefähig.

Die Kosten für die individuelle Beratung können Siehiernachlesen.

Für eine präventive Ernährungsberatung ist eine ärztliche Zuweisung nicht unbedingt erforderlich.

Wir sind eine Bestellpraxis, wir arbeiten ausschließlich auf Termin nach Vereinbarung. Wir versuchen mit Flexibilität den Bedürfnissen unserer Interessenten und Patienten entgegenzukommen.